Die Anfänge: Autos mit Holzkarossen

Lastkarren, Bauernwagen, Kutschen - das Karosserie- und Wagenbauerhandwerk hat eine lange Tradition. Zu Beginn des Automobilzeitalters am Anfang des 20. Jahrhunderts waren Autos eigentlich noch Kutschen, denen nur ein Motor eingebaut wurde. Denn zunächst fuhren die Autos mit Holzkarossen und auf Speichenrädern aus Holz.

Zur Automobilfertigung wurden bald Stahl und Kunststoffe eingesetzt. Mit der aufkommenden Massenfertigung der Automobile entstand 1934 auch der Handwerksberuf Karosseriebauer/in. 1958 wurde das Berufsbild für das Karosseriebauerhandwerk anerkannt. Mit der Neuordnung der handwerklichen Metallberufe 1989 ging der Beruf Karosseriebauer/in im Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in auf. Die Ausbildung war jetzt in zwei Fachrichtungen möglich, wobei die Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Fahrzeugbau mehr für das Fahrgestell und die Karosserie- und Fahrzeugbauerinnen der Fachrichtung Karosseriebau eher für den Aufbau der Fahrzeuge zuständig waren.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in: neuer Beruf seit 2003
Mit dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in wurde im Rahmen der Neuordnung der fahrzeugtechnischen Berufe im Jahr 2003 ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen, der den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in ablöste. Die Ausbildung wird seitdem in den folgenden drei Fachrichtungen angeboten: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebautechnik,
Fahrzeugbautechnik (so wie bei Böcker in Lohne).

Die Neuordnung ergab sich als Konsequenz aus einem starken Anstieg elektronischer Bauteile und Baugruppen in der Kraftfahrzeugbranche. Dies erforderte neue diagnostische und problemlösende Kompetenzen, die sich in den neuen Qualifikationen "Bedienen von Fahrzeugen und Systemen" sowie "Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen" widerspiegelten. Zudem wurde in der Ausbildung die wachsende Bedeutung von Qualitätsmanagement, betrieblicher und technischer Kommunikation, Kundenbetreuung und Umweltschutz berücksichtigt.

Eine weitere Neuerung ist eine neue Form der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung, die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Anstelle einer Zwischenprüfung legen die Auszubildenden nun Teil 1 (Wertung 35% der Abschlussnote) der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ab, Teil 2 der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt.