Die Anfänge: Autos mit Holzkarossen
Lastkarren, Bauernwagen, Kutschen - das Karosserie- und
Wagenbauerhandwerk hat eine lange Tradition. Zu Beginn des
Automobilzeitalters am Anfang des 20. Jahrhunderts waren Autos
eigentlich noch Kutschen, denen nur ein Motor eingebaut wurde. Denn
zunächst fuhren die Autos mit Holzkarossen und auf Speichenrädern aus
Holz.
Zur Automobilfertigung wurden bald Stahl und Kunststoffe eingesetzt. Mit der aufkommenden Massenfertigung der Automobile entstand 1934 auch der Handwerksberuf Karosseriebauer/in.
1958 wurde das Berufsbild für das Karosseriebauerhandwerk anerkannt.
Mit der Neuordnung der handwerklichen Metallberufe 1989 ging der Beruf
Karosseriebauer/in im Beruf Karosserie- und Fahrzeugbauer/in auf. Die
Ausbildung war jetzt in zwei Fachrichtungen möglich, wobei die
Karosserie- und Fahrzeugbauer/innen der Fachrichtung Fahrzeugbau mehr
für das Fahrgestell und die Karosserie- und Fahrzeugbauerinnen der
Fachrichtung Karosseriebau eher für den Aufbau der Fahrzeuge zuständig
waren.
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in: neuer Beruf seit 2003
Mit
dem Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in wurde im Rahmen der
Neuordnung der fahrzeugtechnischen Berufe im Jahr 2003 ein neuer
Ausbildungsberuf geschaffen, der den Beruf Karosserie- und
Fahrzeugbauer/in ablöste. Die Ausbildung wird seitdem in den folgenden
drei Fachrichtungen angeboten: Karosserieinstandhaltungstechnik,
Karosseriebautechnik,
Fahrzeugbautechnik (so wie bei Böcker in Lohne).
Die
Neuordnung ergab sich als Konsequenz aus einem starken Anstieg
elektronischer Bauteile und Baugruppen in der Kraftfahrzeugbranche. Dies
erforderte neue diagnostische und problemlösende Kompetenzen, die sich
in den neuen Qualifikationen "Bedienen von Fahrzeugen und Systemen"
sowie "Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und
Betriebseinrichtungen" widerspiegelten. Zudem wurde in der Ausbildung
die wachsende Bedeutung von Qualitätsmanagement, betrieblicher und
technischer Kommunikation, Kundenbetreuung und Umweltschutz
berücksichtigt.
Eine weitere Neuerung ist eine neue Form der
Gesellen- bzw. Abschlussprüfung, die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in
zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Anstelle einer
Zwischenprüfung legen die Auszubildenden nun Teil 1 (Wertung 35% der
Abschlussnote) der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung ab, Teil 2 der
Gesellen- bzw. Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit
durchgeführt.